Wir unterstützen die Forderung der Bürgerinitiative B 189-4 Stimme der Vernunft nach einer vernünftigen Verkehrsvariante. Wer für die Zukunft der Altmark verantwortungsvoll handeln will, muss dringend den bedarfsgerechten Ausbau der vorhandenen Bundesstraßen prüfen und die A 14-Planungen beenden. Dafür sprechen die folgenden Gründe:
1. Für die A 14 gibt es keine gesicherte Finanzierung. Mit Verdoppelung der geschätzten Kosten auf 1,3 Milliarden Euro ist eine Weiterführung der Planung daher unverantwortlich. Da eine mögliche Finanzierung nach 2015 nur aus Absichtserklärungen des Bundes, nicht aber aus gesicherten Zusagen besteht, ist das Gesamtvorhaben auch nicht genehmigungsfähig.
Von den geschätzten 770 Millionen Euro für die erste Bauphase bis 2015 sollen 42 Prozent durch EU-Fördermittel finanziert werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass bis 2013 sämtliche Planfeststellungsbeschlüsse für diesen 1. Abschnitt – immerhin zwei Drittel der gesamten Trasse – in gültiger Form vorliegen. Dies ist eine völlig unrealistische Zeitvorgabe und bei dieser u.a. aus naturschutzfachlicher Sicht äußerst problematischen Planung nicht zu schaffen. Hinzu kommt, dass die EU für ein derart ökologisch fragwürdiges Projekt kein Geld bereitstellen wird und zumindest weitergehende naturschutzfachliche Prüfungen fordern wird. Entsprechende Aussagen von EU-Abgeordneten liegen uns vor. Ob und in welcher Höhe es nach 2015 Geld von der EU geben könnte, ist völlig unklar.
Mit der A 14 soll also ein Autobahn-Torso gebaut werden, für den es keine Fortsetzung gibt und der streng geschützte Naturräume zerstört. Durch Orte wie Erxleben und Mose soll der Autobahnverkehr mitten durch den Ort rollen und damit zu unerträglichen Verkehrsbelastungen führen.
2. Ausbau B 189 prüfen: Mit einem Viertel der geschätzten A 14-Kosten kann die B 189 mit Überholspuren – wo notwendig - und den wenigen noch fehlenden Ortsumgehungen ausgerüstet werden. Diese Berechnungen wurden von Verkehrswissenschaftlern der Universitäten Lüneburg und Dresden durchgeführt und bestätigt. Mit einem Bruchteil der A 14-Kosten können die Menschen in Erxleben, Dolle, Buchholz und Colbitz also dauerhaft entlastet werden. Dass ein Ausbau der B 189 geprüft werden muss, ist zudem eine gesetzliche Vorgabe, die das Bundesverwaltungsgericht im A 14-Klageverfahren überprüfen wird. Da für die A 14 kein verkehrlicher Bedarf besteht und zudem durch den Autobahnbau besonders wertvolle FFH- und Vogelschutzgebiete erheblich beeinträchtigt würden, ist diese Alternativenprüfung besonders dringend geboten.
3. A 14 als Sparvariante: Die bisherigen Planfeststellungsverfahren zeigen, dass es lediglich in einzelnen Ausnahmefällen Lärmschutz geben soll. Statt Lärmschutzwänden soll ein sogenannter Flüsterasphalt verwendet werden, der sich schnell abnutzt und nach wenigen Jahren seine Funktion verliert, da die schallschluckenden Poren u.a. durch Staub und Streugranulat verstopfen. Als Sparvariante ohne aktiven Lärmschutz ist die Autobahn, mit der sich das Verkehrsaufkommen in der Altmark verdreifachen soll, für die Einwohner auf keinen Fall zumutbar.
Wir fordern die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf: Beenden Sie diesen unverantwortlichen Umgang mit Infrastruktur-Geldern, die dringend für notwendige und sinnvolle Verkehrsprojekte in der Altmark benötigt werden. Als Beispiele nennen wir den bedarfsgerechten Ausbau von B 71 und B 189 und einen ebenso dringend benötigten Ausbau des Bahn- und Busverkehrs. Kommen Sie den gesetzlichen Auflagen nach und lassen Sie den B 189-Ausbau mit Überholspuren und Ortsumgehungen prüfen. Dazu bieten wir Ihnen gerne unser Mithilfe an.